unbefristet und in Vollzeit (39 Stunden/Woche bei Tarifbeschäftigten bzw. 41 Stunden/Woche bei Beamtinnen und Beamten) gesucht. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigte geeignet
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehört zu den zehn größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands. Wir versorgen am Niederrhein und im Rheinland mehr als 18.000 Büroarbeitsplätze in den Rathäusern und Kreisverwaltungen mit jeder Form kommunaler Informationstechnik.
Krisensicherer
Job mit
flexiblen Arbeitszeiten
unbefristetes
Arbeitsverhältnis mit Altersvorsorge
Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 11 (TVöD-V, Bereich IT) bzw. A12 (LBesG NRW)
kostenfreie Parkplätze und Lademöglichkeiten für
E-Autos und -Bikes
umfangreiches
Fortbildungs-
angebot
Wir sind Mitglied im Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie"
Das KRZN stellt für das Verbandsgebiet sowie weitere externe Kommunen (z.B. Kreis- und Stadtverwaltungen) das Jugendamtsverfahren JUGIS bereit. In verschiedenen JUGIS-Modulen werden die Sachbearbeiter/innen bei der Erledigung ihrer Aufgaben für die Jugendämter unterstützt.
Sie realisieren und testen das Jugendamtsinformationssystem in der COBOL-Programmierung.
Im Rahmen der Tätigkeit erwarten Sie bei uns unter anderem die folgenden Aufgaben:
Nobody is perfect! Sie erfüllen die Anforderungen nicht zu 100 % und haben dennoch Lust auf den Job? Kein Problem – wir gehen den Weg gemeinsam als Team – inklusive Einarbeitung und passgenauen Entwicklungsmaßnahmen!
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbung bis spätestens zum 27.04.2025 elektronisch über unser Bewerberportal. Klicken Sie hierzu auf den Button "Online-Bewerbung" und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch bei Frau Thäsler,
02842 – 90 70 647.
Das KRZN verfügt über einen Gleichstellungsplan und verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Frauen und werden sie entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigen. Der Bewerbung schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen wird bei sonst gleicher Eignung der Vorzug gegeben.